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Luftraum C, D und E über NRW: Wer wo fliegen darf, einfach erklärt

2026-09-04 · TOWER LOG

Über Nordrhein-Westfalen liegen vier Luftraumklassen übereinander, und sie unterscheiden sich in genau einer Frage: Wer braucht eine Freigabe, und wen hält die Flugsicherung voneinander fern? Ganz unten, bis meist 2.500 Fuß über Grund, ist Luftraum G – dort fliegt jeder auf eigene Verantwortung. Darüber bis Flugfläche 100 folgt Luftraum E, in dem Linienflüge und Sportflugzeuge sich denselben Himmel teilen, ohne gegeneinander gestaffelt zu werden. Ab Flugfläche 100 beginnt Luftraum C, in dem nichts ohne Freigabe fliegt. Und rund um Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund stanzen Kontrollzonen der Klasse D bis zum Boden durch – dort ist selbst der Anflug auf den Platz eine Genehmigungsfrage.

Der Stapel über einem beliebigen Punkt in NRW

Luftraum ist keine Fläche, sondern ein Stapel. Über einem Feld im Münsterland, weit weg von jedem Flughafen, sieht er so aus:

HöheKlasseWer darf rein?
über FL 660 (rund 20 km)Gunkontrolliert – praktisch nur Forschungs- und Militärgerät
FL 100 bis FL 660Calle, aber nur mit Freigabe der Flugsicherung
2.500 ft über Grund bis FL 100ESichtflug ohne Freigabe, Instrumentenflug mit
Boden bis 2.500 ft über GrundGjeder, keine Freigabe, keine Funkpflicht

Flugfläche 100 entspricht rund 3.000 Metern. Sie ist die wichtigste unsichtbare Linie über Deutschland: Darunter ist der Himmel geteilt, darüber gehört er der Flugsicherung. Nur im Alpenraum liegt diese Grenze höher, bei Flugfläche 130 – in NRW gilt durchgehend FL 100.

Die Untergrenze von Luftraum E ist dagegen nicht überall gleich. In der Nähe von Kontrollzonen wird sie regelmäßig abgesenkt, auf 1.700 oder sogar 1.000 Fuß über Grund. Der Grund ist banal: Dort steigen und sinken Verkehrsflugzeuge, und der kontrollierte Raum muss ihnen nach unten entgegenkommen. In NRW mit seinen sechs Flughäfen und mehr als einem Dutzend Landeplätzen ist die abgesenkte Variante eher die Regel als die Ausnahme.

Was die Klassen eigentlich unterscheiden

Alle Klassen außer G sind „kontrollierter Luftraum". Das klingt nach einem Ja-oder-Nein, ist aber eine Abstufung. Entscheidend sind drei Fragen: Braucht man eine Freigabe? Wird man gestaffelt, also aktiv von anderen Flugzeugen ferngehalten? Und muss man überhaupt Funk hören?

Luftraum CLuftraum DLuftraum ELuftraum G
Freigabe für Instrumentenflugjajajanein
Freigabe für Sichtflugjajaneinnein
Staffelung IFR gegen IFRjajajanein
Staffelung IFR gegen VFRjanein, nur Verkehrsinformationneinnein
Dauernder Funkkontaktjajafür Sichtflug neinnein

Die interessanteste Zeile ist die vierte. In Luftraum C sorgt der Lotse dafür, dass ein Airbus im Steigflug und ein Motorflugzeug einander nicht zu nahe kommen – er kennt beide, beide haben eine Freigabe. In Luftraum D bekommt der Airbus nur noch eine Ansage, dass da jemand ist. Und in Luftraum E, also im größten Teil des Himmels über NRW zwischen 750 Metern und 3.000 Metern, gibt es beides nicht: Der Sichtflieger muss dort weder eine Freigabe einholen noch Funk hören. Wer wem ausweicht, entscheidet das Auge.

Deshalb spricht die DFS beim Luftraum E von einem Kompromiss und empfiehlt Sichtfliegern ausdrücklich, ihn nicht bis an die theoretische Obergrenze auszureizen, sondern spätestens bei Flugfläche 95 zu bleiben – 500 Fuß Sicherheitspuffer nach oben, damit kein Höhenmesserfehler in den Luftraum C hineinreicht, in dem Verkehrsflugzeuge mit 500 km/h unterwegs sind.

Die Kontrollzone: Luftraum D bis zum Boden

Rund um jeden größeren Flughafen ist der Stapel aufgebrochen. Die Kontrollzone – im Funk und auf Karten CTR – reicht vom Boden bis zu einer festen Höhe und gehört dem Tower. In NRW sieht das so aus:

KontrollzoneKlasseObergrenze
Düsseldorf (EDDL)D2.500 ft über NN
Köln/Bonn (EDDK)D2.500 ft über NN
Dortmund (EDLW)D2.500 ft über NN
Mönchengladbach (EDLN)D2.000 ft über NN

2.500 Fuß sind rund 760 Meter. Das ist wenig – und genau das ist der Punkt: Die Kontrollzone ist kein Sperrgebiet, sondern eine Zone, in die man nur nach Rückfrage einfliegt. Wer als Sportflieger von Mönchengladbach nach Essen/Mülheim will, kann die Düsseldorfer Kontrollzone entweder überfliegen oder sich eine Durchflugfreigabe holen. Wie die Zuständigkeiten zwischen Tower, Anflugkontrolle und Bezirkskontrolle verteilt sind, steht in Was macht ein Fluglotse?

Für die Kontrollzone gilt zusätzlich eine Wetterhürde, die es sonst nirgends gibt: Sichtflug ist dort nur erlaubt, wenn die Hauptwolkenuntergrenze mindestens 1.500 Fuß beträgt und die Bodensicht mindestens 5 Kilometer. An einem Tag mit tiefer Wolkendecke über dem Rheinland ist die Kontrollzone deshalb faktisch leer – bis auf die Verkehrsflugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln unterwegs sind. Warum die auch dann noch landen können, steht in Warum fliegen Flugzeuge bei Nebel trotzdem?

Luftraum C über Düsseldorf und Köln – und die Lücke für Segelflieger

Über den Kontrollzonen liegt nicht direkt Luftraum E, sondern der Nahverkehrsbereich, die TMA. Über Düsseldorf und Köln/Bonn ist das Luftraum C: dieselbe Klasse wie oberhalb von Flugfläche 100, nur deutlich tiefer heruntergezogen. Über dem Flughafen selbst schließt er unmittelbar an die Obergrenze der Kontrollzone an, weiter draußen liegt seine Untergrenze stufenweise höher – jede Stufe ist auf der Luftfahrtkarte einzeln eingetragen.

Der Effekt für alles, was nicht Linienflug ist: Zwischen Düsseldorf und Köln bleibt für den freigabefreien Sichtflug eine Schicht übrig, die an manchen Stellen nur ein paar hundert Meter dick ist. Ausgerechnet das Rheinland, dicht besiedelt und mit vielen Flugplätzen, ist damit einer der engsten Räume für die Allgemeine Luftfahrt in Deutschland.

Dafür gibt es eine elegante Lösung, die kaum jemand kennt: Segelflugsektoren. In festgelegten Bereichen über Düsseldorf und Köln/Bonn wird die Untergrenze des Luftraums C angehoben – bis maximal Flugfläche 65, also rund 2.000 Meter. Ob und bis zu welcher Höhe ein Sektor tatsächlich freigegeben ist, entscheidet die Kontrollzentrale Langen je nach Verkehrslage. An einem ruhigen Werktag bekommen die Segelflieger die Höhe, an einem Ferienfreitag nicht. Der Luftraum ist über NRW also nicht nur dreidimensional, sondern zeitlich veränderlich.

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Warum es diese Klassen überhaupt gibt: der Fall Dortmund

Luftraumklassen wirken wie Bürokratie, bis man sieht, wie sie entstehen. Über Dortmund lässt sich das an einem konkreten Vorfall nachvollziehen. Im Sommer 2013 kamen sich dort ein Segelflugzeug und ein Airbus der Wizz Air nahe. Bis dahin war der Bereich lediglich eine Transponderpflichtzone – wer da hineinflog, musste zwar ein Signal senden, aber niemanden fragen.

Anfang März 2014 wurde der Innenbereich in Luftraum D umgewandelt, mit einer Obergrenze von 2.500 Fuß. Seither braucht dort jeder eine vorherige Einflugfreigabe der Flugsicherung. Der Flughafen begründete das damals wörtlich damit, dass man nach der Annäherung „Handlungsbedarf erkannt" habe.

Dabei blieb es nicht. Um Dortmund, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt liegt heute zusätzlich Luftraum D außerhalb der Kontrollzone – eine Schicht bis 4.500 Fuß über NN, die den An- und Abflug schützt, ohne bis zum Boden zu reichen. Und seit dem 1. März 2017 gibt es über Dortmund darüber noch eine Transponderpflichtzone von 3.500 Fuß bis Flugfläche 65; über Paderborn eine vergleichbare ab 2.500 Fuß bis Flugfläche 60. In einer Transponderpflichtzone braucht man keine Freigabe, muss aber sichtbar sein – der Lotse soll wenigstens wissen, dass da jemand ist.

Genau diese Abstufung erklärt, warum die Karte über NRW so zerklüftet aussieht: Jede Stufe ist die Antwort auf ein konkretes Risiko an einem konkreten Ort, nicht das Ergebnis eines Gesamtplans.

Zwei Regeln, die überall gelten

Auch Drohnen fliegen im Luftraum – seit August 2026 nach neuen Regeln

Die Frage „wer darf wo fliegen" betrifft längst nicht mehr nur bemannte Luftfahrt. Für Drohnen und Flugmodelle gilt in Kontrollzonen seit dem 6. August 2026 eine neue Allgemeinverfügung der DFS (NfL 2026-1-3960), die die bisherige Regelung von 2023 ablöst. Sie betrifft die 15 Flughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle – darunter Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück.

Die Kontrollzonen sind dafür in vier Zonen geteilt. In Zone 1, dem Innenbereich, ist unabhängig von der geplanten Flughöhe immer eine individuelle Freigabe nötig. In den Zonen 2 bis 4 kann die Freigabe allgemein erteilt sein, wenn alle Bedingungen eingehalten werden – gestaffelt nach Abstand: im 4-km-Kreis maximal 25 Meter, im 6-km-Kreis maximal 45 Meter, im übrigen Bereich bis 100 Meter über Flugplatzhöhe beziehungsweise 50 Meter über Grund. Die pauschale 50-Meter-Regel der alten Verfügung ist damit entfallen.

Verbindlich ist immer die aktuelle Geo-Zonen-Karte auf dipul.de und die offizielle Flugplatzhöhe aus der AIP – nicht die Höhe, die das eigene Gerät anzeigt.

Selbst nachschauen: die Klasse aus der Höhe ablesen

Ehrlicherweise zuerst: Luftraumgrenzen sind im Live-Radar nicht eingezeichnet – dafür gibt es Luftfahrtkarten. Aus der Höhenspalte lässt sich die Klasse trotzdem gut erschließen:

  1. Runde Zahl in Fuß über NN, unter 5.000. Darunter liegen alle deutschen Luftraumgrenzen in Fuß über dem Meeresspiegel. Erst oberhalb von 5.000 Fuß wird nach Standarddruck gerechnet und aus der Höhe eine Flugfläche – mehr dazu in Wie hoch fliegen Flugzeuge im Reiseflug?
  2. Alles über FL 100 ist Luftraum C. Jede Maschine, die über NRW mit 10.000 Fuß oder mehr angezeigt wird, hat eine Freigabe und wird gestaffelt. Ausnahmslos.
  3. 2.000 bis 8.000 Fuß über dem Rheinland. Dort ist die Zuordnung mehrdeutig: nah an Düsseldorf oder Köln Luftraum C, weiter draußen Luftraum E. Wer nachprüfen will, schaut auf die Flugrichtung – Maschinen im geordneten An- oder Abflug sind praktisch immer im kontrollierten Raum. Siehe auch Wegpunkte über NRW.
  4. Was fehlt, ist die halbe Geschichte. Genau die Flugzeuge, für die Luftraum E gemacht ist – Segelflieger, Ultraleichte, kleine Motorflugzeuge – senden häufig kein ADS-B und tauchen deshalb nicht auf. Ein leerer Bereich im Radar heißt nicht, dass dort nichts fliegt. Warum, steht in Warum verschwindet ein Flugzeug plötzlich vom Radar?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Luftraum C, D und E?

Der Unterschied liegt darin, wer eine Freigabe braucht und wer voneinander ferngehalten wird. In Luftraum C brauchen Instrumenten- und Sichtflug eine Freigabe, und die Flugsicherung staffelt beide Gruppen gegeneinander. In Luftraum D brauchen ebenfalls beide eine Freigabe, gestaffelt wird aber nur Instrumentenflug gegen Instrumentenflug – Sichtflieger erhalten lediglich eine Verkehrsinformation. In Luftraum E braucht nur der Instrumentenflug eine Freigabe; Sichtflieger dürfen dort ohne Freigabe und ohne Funkkontakt fliegen und werden nicht gestaffelt. Über Deutschland liegt Luftraum C ab Flugfläche 100 bis Flugfläche 660, Luftraum E in der Regel von 2.500 Fuß über Grund bis Flugfläche 100, und Luftraum D bildet die Kontrollzonen um Flughäfen.

Welcher Luftraum ist über Düsseldorf?

Über dem Flughafen Düsseldorf liegt vom Boden bis 2.500 Fuß über NN die Kontrollzone, ein Luftraum der Klasse D. Darüber schließt der Nahverkehrsbereich als Luftraum C an, dessen Untergrenze mit wachsender Entfernung zum Flughafen stufenweise ansteigt. Ab Flugfläche 100 ist über ganz Nordrhein-Westfalen durchgehend Luftraum C. In dazwischenliegenden Bereichen weiter außerhalb gilt Luftraum E. Die Kontrollzone von Köln/Bonn reicht ebenfalls bis 2.500 Fuß über NN, die von Mönchengladbach bis 2.000 Fuß.

Darf man als Sportflieger ohne Funk über NRW fliegen?

In Luftraum G und in Luftraum E ist Sichtflug ohne Freigabe und ohne dauernden Funkkontakt grundsätzlich erlaubt. In den Lufträumen C und D – also in den Kontrollzonen von Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Mönchengladbach sowie in den Nahverkehrsbereichen darüber – ist eine Freigabe und damit Funkkontakt zwingend. Hinzu kommen Transponderpflichtzonen, etwa über Dortmund von 3.500 Fuß bis Flugfläche 65, in denen zwar keine Freigabe nötig ist, wohl aber ein eingeschalteter Transponder mit Höhenübermittlung. Unterhalb von Flugfläche 100 gilt außerdem für alle eine Höchstgeschwindigkeit von 250 Knoten.

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