Drohne am Flughafen: Warum der Flugbetrieb in Düsseldorf und Köln gestoppt wird
Meldet ein Pilot oder der Tower eine Drohne in Flughafennähe, setzt die Deutsche Flugsicherung Starts oder Landungen auf der betroffenen Seite aus. Der Grund: Eine Drohne sendet kein Transpondersignal, also kennt niemand ihre Höhe und Position, und ohne diese Daten lässt sich kein Abstand garantieren. Der Betrieb läuft erst weiter, wenn die Bundespolizei nichts mehr findet. Das dauert oft 15 bis 30 Minuten und manchmal einen ganzen Abend.
Die kurze Antwort in Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Von der DFS gezählte Behinderungen durch Drohnen, 2024 | 161 |
| … im Jahr 2025 | rund 225 |
| … im 1. Halbjahr 2026 | 166 (+64 % zum Vorjahreszeitraum) |
| Köln/Bonn · Düsseldorf, Januar bis September 2025 | 13 · 10 Fälle |
| Geschätzter Schaden für die Luftfahrt 2025 (DLR) | bis zu 160 Mio. Euro |
| Verbotszone um einen Flughafen | 1 km um das Gelände + Korridor 5 km verlängert |
| Strafrahmen bei Gefährdung (§ 315 StGB) | 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe |
Eine „Behinderung“ zählt die DFS, wenn eine Drohnensichtung den Flugverkehr beeinträchtigt hat, zum Beispiel durch Warteschleifen, Umleitungen oder eine Betriebsunterbrechung. Nicht jede Meldung bedeutet eine komplette Sperrung. Die Halbjahreszahl 2026 ist zum Teil ein Messeffekt: Am BER erfasst seit März 2026 ein Detektionssystem der Bundespolizei auch Drohnen, die niemand mit bloßem Auge gesehen hätte.
Warum schon eine einzige Sichtung reicht
Die gesamte Flugsicherung beruht darauf, dass jeder Teilnehmer bekannt ist. Ein Verkehrsflugzeug meldet über seinen Transponder und über ADS-B ständig Position und Höhe, und der Lotse hält auf dieser Grundlage Abstand zwischen allen Maschinen. Eine Hobbydrohne fehlt in diesem Bild komplett. Für das Flugsicherungsradar ist sie zu klein, und sie sendet keine Kennung.
Deshalb ist eine Sichtung für den Lotsen keine Information, mit der er arbeiten kann. Er weiß nicht, ob die Drohne 50 oder 500 Meter hoch fliegt, ob sie noch da ist und ob es nur eine ist. Er kann einem anflugbereiten Flugzeug also keinen sicheren Weg anbieten. Die einzige Maßnahme, die sicher ist, lautet: auf der betroffenen Seite keine Starts oder Landungen mehr zulassen.
Wie schnell es im Endanflug gehen müsste, zeigt eine kurze Rechnung. Ein landender Airbus A320 fliegt mit rund 140 Knoten, das sind gut 70 Meter pro Sekunde (mehr dazu in Wie schnell fliegt ein Flugzeug im Landeanflug?). Eine Drohne, die ein Pilot in 300 Metern Entfernung entdeckt, ist also etwa vier Sekunden später da. Ausweichen ist in dieser Zeit mit einem 70-Tonnen-Flugzeug kaum möglich. Und anders als ein Vogel besteht eine Drohne aus Metall, Elektromotoren und einem harten Lithium-Akku.
Was genau verboten ist – und warum es nicht „1,5 Kilometer“ sind
Fast überall liest man, um Flughäfen gelte eine Verbotszone von 1,5 Kilometern. Das stimmt nur halb. Die Luftverkehrs-Ordnung unterscheidet in § 21h zwei Fälle:
- Kleine Flugplätze (Sonderlandeplätze, Segelfluggelände, Verkehrslandeplätze): verboten ist der Betrieb über dem Gelände und im Abstand von 1,5 Kilometern um seine Begrenzung.
- Flughäfen wie Düsseldorf und Köln/Bonn: verboten ist ein Streifen von 1.000 Metern um das Flughafengelände plus ein Korridor entlang jeder Bahnmittellinie, die in beide Richtungen um 5 Kilometer verlängert wird, jeweils 1.000 Meter zu jeder Seite.
Die Zone um einen Flughafen ist also kein Kreis, sondern eher ein Kreuz oder ein Stern. Sie reicht dort weit hinaus, wo Flugzeuge tief fliegen, und bleibt an den Seiten schmal. Um beide Zonen herum liegt außerdem die Kontrollzone des Flughafens. Dort darf eine Drohne nur mit einer Freigabe der Flugsicherung fliegen, die man über die Plattform dipul.de beantragt. Auf der Karte dort sind alle Geo-Zonen eingezeichnet.
Die eigene Rechnung: Der Korridor endet genau dort, wo es knapp wird
Warum ausgerechnet 5 Kilometer? Die Antwort liefert der 3-Grad-Gleitweg. Ein Flugzeug im Endanflug sinkt pro Kilometer etwa 52 Meter und überfliegt die Schwelle in rund 15 Metern Höhe. Daraus ergibt sich:
| Entfernung zur Schwelle | Höhe des landenden Flugzeugs | Abstand zur 120-m-Grenze für Drohnen |
|---|---|---|
| 2 km | ca. 120 m | 0 m – gleiche Höhe |
| 5 km (Ende des Korridors) | ca. 280 m | ca. 160 m |
| 10 km | ca. 540 m | ca. 420 m |
In der offenen Kategorie dürfen Drohnen in der EU höchstens 120 Meter hoch fliegen. Etwa 2 Kilometer vor der Schwelle ist ein landendes Flugzeug genau so tief. Ab dieser Stelle teilen sich Drohne und Airliner denselben Höhenbereich. Der 5-Kilometer-Korridor deckt diese Strecke komplett ab und lässt dahinter noch einen Puffer von etwa 160 Metern.
Weiter draußen, etwa über Essen-Kettwig oder Ratingen, fliegen die Maschinen deutlich höher (siehe Anflugroute Düsseldorf). Eine Drohne, die sich an die 120-Meter-Grenze hält, kommt ihnen dort nicht nahe. Gefährlich wird sie erst, wenn der Pilot die Grenze ignoriert. Genau das zeigen viele Sichtungsmeldungen: Piloten sehen Drohnen oft in Höhen, in denen sie legal gar nicht sein dürften.
Was bei einer Sichtung passiert: der Ablauf
- Meldung. Ein Pilot meldet die Drohne über Funk, oder der Tower, das Vorfeldpersonal oder ein Detektionssystem erfasst sie.
- Aussetzen. Die DFS stoppt Starts oder Landungen in der betroffenen Richtung. Maschinen im Anflug gehen in die Warteschleife oder starten durch.
- Suche. Die Bundespolizei, an großen Flughäfen für die Drohnenabwehr zuständig, sucht Drohne und Steuerer, oft mit Unterstützung der Landespolizei und eines Hubschraubers.
- Freigabe. Bleibt die Sichtung eine gewisse Zeit aus, nimmt die DFS den Betrieb schrittweise wieder auf.
- Folgen. Wer zu lange kreist, fliegt zum Ausweichflughafen. Verspätungen ziehen sich durch den restlichen Tag, im Extremfall bis in die Nachtflugbeschränkung.
Wie das konkret aussieht, zeigte Köln/Bonn am 12. August 2026. Ab 10:53 Uhr gingen über Stunden mehrere Drohnenmeldungen ein. Mittags waren rund 30 Minuten lang keine Landungen möglich, Starts liefen aber weiter. Zwei Maschinen wurden umgeleitet. Am Abend stand der Betrieb von 20:21 bis 20:38 Uhr ganz still, und bis kurz vor Mitternacht kamen weitere Meldungen. Die Polizei stellte einen Drohnensteuerer in Flughafennähe. Ob alle Sichtungen auf dieselbe Drohne zurückgingen, blieb offen.
Das Beispiel zeigt auch: Eine Sperrung ist selten total. Oft trifft sie nur Landungen oder nur eine Bahn. Größere Folgen hatte eine Serie in München Anfang Oktober 2025. An zwei Abenden hintereinander wurde der Betrieb eingestellt, rund 20 Anflüge wurden unter anderem nach Frankfurt, Nürnberg und Wien umgeleitet, 17 Abflüge fielen aus. Etwa 3.000 Passagiere verbrachten die Nacht im Terminal.
Warum die Drohne, die man nicht findet, das größere Problem ist
Das klingt paradox, erklärt aber die langen Sperrzeiten. Wird ein Steuerer gefasst oder landet die Drohne sichtbar, ist die Lage klar und der Betrieb kann weitergehen. Verschwindet sie dagegen, bleibt offen, ob sie zurückkommt. Jede neue Meldung setzt die Uhr zurück. Deshalb ziehen sich manche Vorfälle über Stunden, obwohl die Drohne selbst nur wenige Minuten in der Luft war. Ein Akku hält meist nur 20 bis 40 Minuten.
Genau hier setzt die neue Technik an. Die Bundespolizei soll bis Ende 2026 die acht größten Flughäfen, darunter Düsseldorf und Köln/Bonn, mit Systemen zur Erkennung und Abwehr ausstatten. Detektoren erfassen etwa die Funkverbindung zwischen Fernsteuerung und Drohne. Das verrät oft auch den Standort des Steuerers. Zur Abwehr gehören Störsender und Abfangdrohnen. Welche Systeme wo stehen, sagt die Bundespolizei aus taktischen Gründen nicht. Seit dem 6. März 2026 gilt ein geändertes Luftsicherheitsgesetz, das ihre Befugnisse zur Drohnenabwehr an Flughäfen ausdrücklich regelt. Die Bundeswehr darf nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eingreifen.
Der Nebeneffekt ist auf den ersten Blick widersprüchlich: Mehr Sensoren bedeuten erst einmal mehr Meldungen, wie der Anstieg am BER zeigt. Auf Dauer sollen sie aber kürzere Sperrungen bringen, weil eine erfasste Drohne kein Rätsel mehr ist.
Was du im Live-Radar während einer Drohnensperrung siehst
Die Drohne selbst siehst du nicht. Sie sendet kein ADS-B, und auch die Remote-ID vieler neuer Drohnen läuft über WLAN oder Bluetooth und nicht über die Frequenzen, die Flugzeugempfänger auswerten. Die Folgen sind dafür gut erkennbar:
- Warteschleifen über den Funkfeuern im Umland, meist mehrere Maschinen übereinander (siehe Flugzeug kreist über meiner Stadt).
- Durchstarts kurz vor der Bahn, wenn die Sperrung einen Anflug erwischt.
- Umleitungen: Flüge nach Köln landen in Düsseldorf oder umgekehrt, manchmal auch in Frankfurt oder Münster/Osnabrück (mehr in Ausweichlandung).
- Leerer Anflug: Auf der Endanfluglinie ist plötzlich minutenlang kein Flugzeug zu sehen, während am Boden die Starts vielleicht weiterlaufen.
Kreisen mehrere Maschinen gleichzeitig bei gutem Wetter, ohne Gewitter und ohne erkennbaren Grund, lohnt ein Blick in die Lokalnachrichten. Eine Drohnensichtung gehört dann zu den wahrscheinlichen Ursachen.
▸ Im Live-Radar sehen, ob über DUS und CGN gerade Warteschleifen fliegenWer in Flughafennähe eine Drohne sieht
Wer eine Drohne nahe am Flughafen oder in einer An- oder Abflugschneise sieht, sollte die Polizei unter 110 anrufen, nicht den Flughafen. Hilfreich sind Ort, Uhrzeit, Flugrichtung und vor allem, wo der Steuerer steht. Selbst eine Drohne zu fliegen ist in dieser Zone keine Kleinigkeit: Schon der verbotene Betrieb kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kosten. Wird dabei der Flugverkehr gefährdet, droht nach § 315 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Häufige Fragen
Wie nah darf man mit einer Drohne an einen Flughafen?
Um Flughäfen wie Düsseldorf und Köln/Bonn ist der Betrieb im Abstand von 1.000 Metern zum Flughafengelände verboten, außerdem in einem je 1.000 Meter breiten Korridor entlang der Bahnachsen, die in beide Richtungen um 5 Kilometer verlängert werden. Die oft genannten 1,5 Kilometer gelten für kleinere Flugplätze. In der umliegenden Kontrollzone braucht man zusätzlich eine Freigabe der Flugsicherung. Die genauen Zonen zeigt die Karte auf dipul.de.
Wie lange dauert eine Sperrung wegen einer Drohne?
Meist zwischen 15 und 30 Minuten. Die Deutsche Flugsicherung setzt Starts oder Landungen aus, bis die Bundespolizei keine Drohne mehr feststellt. Kommen immer wieder neue Meldungen, kann sich das über Stunden ziehen. In Köln/Bonn waren am 12. August 2026 mittags rund 30 Minuten lang keine Landungen möglich, am Abend stand der Betrieb weitere 17 Minuten still.
Sieht man Drohnen im Flightradar?
Nein. Hobbydrohnen senden kein ADS-B-Signal und erscheinen weder im Radar der Flugsicherung noch in Live-Radar-Apps. Sichtbar sind nur die Folgen einer Sperrung: Warteschleifen, Durchstarts, umgeleitete Flüge und eine plötzlich leere Anfluglinie.
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